Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen
Dechow
10 Mai 2011Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen
Nach § 12 Energieeinsparverordnung wird für Klimaanlagen aus den Baujahren vor 1995 eine erstmalige Inspektion bis zum 13.09.2011 vorgeschrieben. Details zu den vorgeschriebenen Maßnahmen und Prüfungen siehe § 12 EnEV 2009.
Für weitere Informationen rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 an und lassen sich mit einem unserer Mitarbeitenden verbinden.
Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich ‘ Kälteanlagen/Klimaanlagen’
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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Dechow Dienstleistungsgesellschaft mbH
Bramfelder Straße 110b
22305 Hamburg
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Dechow