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Schallschutz bei Luft- und Wasserwärmepumpen

Dechow

17 April 2012

Schallschutz bei Luft- und Wasserwärmepumpen

Die für den Schutz vor Lärm von Nachbargebäuden geltenden Grundsätze sind auch auf die Herstellung von Luft- und Wasserwärmepumpen anwendbar.

Maßgeblich für die Beschaffenheit einer Luft- und Wasserwärmepumpe ist nicht die Lautstärke im dafür vorgesehenen Technikraum, sondern – gegebenenfalls gestaffelt – die Lautstärke in den Wohnräumen. (OLG Düsseldorf – Az. 22 U 128/10).

Das entsprechende Urteil ist hier einzusehen.

Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich „Sanitär“

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter der Rufnummer                              +49-40-611-911-0 zur Verfügung.

Voker Zembold
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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