Schallschutz bei Luft- und Wasserwärmepumpen
Dechow
17 April 2012Schallschutz bei Luft- und Wasserwärmepumpen
Die für den Schutz vor Lärm von Nachbargebäuden geltenden Grundsätze sind auch auf die Herstellung von Luft- und Wasserwärmepumpen anwendbar.
Maßgeblich für die Beschaffenheit einer Luft- und Wasserwärmepumpe ist nicht die Lautstärke im dafür vorgesehenen Technikraum, sondern – gegebenenfalls gestaffelt – die Lautstärke in den Wohnräumen. (OLG Düsseldorf – Az. 22 U 128/10).
Das entsprechende Urteil ist hier einzusehen.
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Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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