Die neuen technischen Regeln für die Trinkwasser-Installationen kommen zum 01.11.2011 !
Dechow
28 Oktober 2011Die neuen technischen Regeln für die Trinkwasser-Installationen kommen zum 01.11.2011 !
Ab dem 01.11.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.
In dieser ist u.a. geregelt, das alle Eigentümer von Mietshäusern ihre Warmwasseranlagen beim Gesundheitsamt anmelden müssen, sofern sie eine Großanlage betreiben.
Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist danach eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet.
Ein vorsätzliches Aussitzen könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – sollte das Kontrollsystem irgendwann einmal funktionieren. Laut Novelle macht sich strafbar, wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt. Verstöße können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden.
Anmeldeformulare und Adressen für die zuständigen Behörden finden sie unter:
http://www.hamburg.de/trinkwasser/122174/trinkwasser.html
http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/trinkwasserhygiene/untersuchungsstellen.html
http://www.thueringen.de/de/tmsfg/gesundheit/gesundheitsdienst/trinkwasseruntersuchung/content.html
Der in der Trinkwasser-Installation DIN EN 806 und DIN EN 1717 und dessen nationalen Anhängen beschriebene Stand der Technik löst zum Halbjahr 2012 den mittlerweile über 20 Jahre alten Stand der DIN 1988 ab.
Parallel dazu wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aus dem Jahr 2003 vom Verordnungsgeber novelliert und tritt zum 01. November 2011 verändert in Kraft. Die TrinkwV dient dem Zweck, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen.
Die Anforderungen an die Gesetz- und Richtwerte wurden so festgelegt, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen, auch von Säuglingen und Kleinkinder, lebenslang getrunken werden kann, ohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten.
Weil Trinkwasser ein verderbliches Lebensmittel und daher nicht unbegrenzt haltbar ist, müssen die Nutzer dafür Sorge tragen, dass eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Entnahmestellen einer Trinkwasserinstallation stattfindet.
Ansonsten muss insbesondere dort, wo Trinkwasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird, das Stagnationswasser ablaufen, bevor es genutzt oder für andere Zwecke verwendet wird.
Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 in Verbindung.
Wir helfen Ihnen gerne.
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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