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Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen

Dechow

10 Mai 2011

Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen

Nach § 12 Energieeinsparverordnung wird für Klimaanlagen aus den Baujahren vor 1995 eine erstmalige Inspektion bis zum 13.09.2011 vorgeschrieben. Details zu den vorgeschriebenen Maßnahmen und Prüfungen siehe § 12 EnEV 2009.

Für weitere Informationen rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 an und lassen sich mit einem unserer Mitarbeitenden verbinden.

Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich ‘ Kälteanlagen/Klimaanlagen’

Voker Zembold
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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Dechow Dienstleistungsgesellschaft mbH

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22305 Hamburg
Mobil: +49 1520 4592738

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