Die Richtlinien für Solaranlagen sind seit dem 15.03.2011 wie folgt geändert worden und es gelten folgende Fördervoraussetzungen (keine Änderung im Antragsverfahren):
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Für verglaste Flach- und Vakuumkollektoren gilt als …
… Fördervoraussetzung:
Kollektoren, Loarkeymark, Kombianlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Ab 01.09.2011 Hocheffizienz-Pumpen im Heizkreis und hydraulischer Abgleich.
… Förderungsbetrag:
Liegt für 2011 bei 120,00 € pro m² Kollektorfläche, ab 01.01.2012 reduziert sich der Betrag auf 90,00 € pro m².
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Für die Umstellung eines Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel gibt es im Jahr 2011 einen einmaligen Bonus in Höhe von 600,00 €, ab 01.01.2012 reduziert sich dieser Betrag auf 500,00 €.
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Bei einer Installation einer Solaranlage mit Wärmepumpe oder Biomassekessel gibt es im Jahr 2011 einen einmaligen Bonus in Höhe von 600,00 €, ab 01.01.2012 reduziert sich dieser Betrag auf 500,00 €.
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