Wärmezähler rechtzeitig nachrüsten
Dechow
01 März 2011Wärmezähler rechtzeitig nachrüsten
Ab Anfang Januar 2014 muss bei verbundenen Anlagen – also Heizungen, die auch das warme Wasser bereitstellen- der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden. Eine entsprechende Vorschrift enthält die seit dem 01.Januar 2009 gültige Heizkostenverordnung in § 9 Absatz 2. Nur wenn der Einbau eines Wärmemengenzählers einen „ unzumutbaren hohen Aufwand „ darstellt, dürfen Messdienste den Energieanteil wie bisher rechnerisch, anhand der in der Heizkostenverordnung ( § 9 ) festgelegten Verfahren ermitteln.
Nach Schätzungen von Expert:innen haben 70% aller abrechnungspflichtigen Liegenschaften eine verbundene Heizungsanlage und sind damit von der Regelung betroffen.
Volker Zembold
Divisionsleiter Gebäudetechnik Nord
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